NEBGEN - Vor einiger Zeit habe ich mal einen Mandanten an einem fernen Ort verteidigt. Das örtliche Gericht hatte mich beigeordnet und so habe ich
meine Gebühren gegenüber dem zuständigen Amtsgericht abgerechnet. Und - wie das bei Staatskassen leider regelmäßig erforderlich ist - nach
einem halben Jahr angemahnt.
Jetzt erreicht mich ein herziges Schreib... mehr
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