Kanzlei Blaufelder -
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet“, schreibt Schiller in der Glocke. Doch auch der
umgekehrte Entschluss zu einer Trennung sollte nicht voreilig aufgegeben werden, wie aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil
des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Bremen vom 02.05.2012 hervorgeht (AZ: 4
WF 40/12). „Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang“, wa… mehr
