sozialrechtsexperte - Ein Leistungsberechtigter H4 wohnte mit seiner Frau und zwei Kindern in einer Wohnung mit Schimmelbefall. Deshalb beantragte er beim
Jobcenter die Übernahme der Umzugskosten und die Zusicherung für die Kosten einer neuen Wohnung. Ohne die
Entscheidung des Jobcenters abzuwarten, bestellte er den Möbelwagen.
Nach Ansicht des bayerischen Landessozialgerichtes bleibt er auf den Kosten sitzen, d… mehr
